Als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU) können Sie hier einen Förderantrag für die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur zur Ladung der firmeneigenen Flotte auf ihrem Firmengelände beantragen.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Der Bewilligung zugrunde gelegt werden max. mögliche Förderbeträge pro installiertem Schnellladepunkt in Abhängigkeit vom Firmenstatus (KMU oder GU) sowie der Nennladeleistung am Ladepunkt (bis 149 kW oder größer/gleich 150 kW). Die einzelnen Anträge sind auf einen Gesamtbetrag von 5 Mio. € begrenzt. Die Erläuterung der Förderbeträge finden Sie auch im Förderaufruf sowie in den FAQ (https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur).
Gehen Sie wie folgt vor:
Hinweis: Zur Antragstellung benötigen Sie eine Übersicht der Standorte, der Anzahl der Ladepunkte und die geplante Nennladeleistung. Informationen zu geeigneten Einrichtungen und den technischen Voraussetzungen, die zu beachten sind, können auf unserer Homepage heruntergeladen werden.
Des Weiteren benötigen Sie einen Handelsregisterauszug und falls zutreffend, eine ausgefüllte KMU Erklärung. Ein Formblatt dafür können Sie auf unserer Homepage herunterladen.