HERZLICH WILLKOMMEN ZUR ANTRAGSTELLUNGSPLATTFORM "LIS" - FÖRDERAUFRUF "NICHT-ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHER SCHNELLADEINFRASTRUKTUR
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Förderprogramm "Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen".
Seit dem 3. Juni 2024 können Unternehmen wieder eine Förderung beantragen. Unternehmen, die bereits eine Bewilligung in diesem Programm erhalten haben, sind nicht erneut antragsberechtigt.
ACHTUNG: Eine Einreichung ist bis einschließlich 01.11.2024 möglich.
Sie können für die Antragstellung bereits folgende Vorbereitungen treffen:
- Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung über den Förderaufruf zum Programm und unsere FAQ. Diese Informationen und weitere Hilfen und Formulare finden Sie unter https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur sowie im Bereich "Downloads". Sie können uns telefonisch oder per Email bei allen Fragen kontaktieren, die Kontaktdaten finden Sie immer oben links.
- Sie benötigen einen aktuellen HR-Registerauszug (nicht älter als 6 Monate). HR-Registerauszüge stehen zum kostenfreien Download zum Beispiel hier https://www.handelsregister.de/rp_web/normalesuche.xhtml zur Verfügung.
- Sofern Sie kein Großunternehmen sind und die erhöhte Förderquote für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beantragen, wird eine ausgefüllte KMU-Erklärung benötigt. Das entsprechende Formular finden Sie hier: https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur unter Downloads. Beachten Sie auch den dort hinterlegten Leitfaden zur KMU-Erklärung samt Einstufungskriterien.
- Halten Sie eine Auflistung bzgl. Anzahl der Ladepunkte mit Installationsstandorten bereit. Angebote dazu müssen nicht eingereicht werden.
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3. Beachten Sie unsere Hinweise und folgen Sie dem Menü Schritt für Schritt
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und wünschen viel Erfolg.